Woran erkennt man Scheinselbstädigkeit? Bei freien Mitarbeitern ist es jedem Unternehmer dringend anzuraten, eine Überprüfung des Status auf eine eventuelle Scheinselbständigkeit vornehmen zu lassen. Diese Überprüfung führen Rechtsanwälte durch oder kann direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfolgen.
Es findet in jedem Falle eine Einzelfallprüfung statt. Einzelne Sachverhalte haben nur Indizwirkung. Entscheidend ist die Summe aller Umstände.
Typische Tätigkeiten, die in den meisten Fällen Scheinselbständige sind: