Scheinselbständigkeit

Kriterien, Folgen und Statusüberprüfung

Woran erkennt man Scheinselbstädigkeit? Bei freien Mitarbeitern ist es jedem Unternehmer dringend anzuraten, eine Überprüfung des Status auf eine eventuelle Scheinselbständigkeit vornehmen zu lassen. Diese Überprüfung führen Rechtsanwälte durch oder kann direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfolgen.

Antragsformular der DRV

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DRV-Formular 0027
Antragsformular auf Statusfeststellung der Selbständigkeit oder der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit (SV-Pflicht)
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Kriterien (Indizien) die für eine selbständige Tätigkeit sprechen

  • erfolgte Gewerbeanmeldung und/oder Mitgliedschaft in Berufsverbänden
  • Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
  • Freie Arbeitszeiteinteilung
  • Eigener Kapitaleinsatz (eigene/s Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge, Material)
  • Eigenes Unternehmerrisiko
  • Eigene Preiskalkulation
  • Eigene Kundenaquisition
  • jeder Auftraggeber nicht mehr als 1/6tel des Gesamtumsatzes
  • Eigene sozialversicherungspflichtige Angestellte
  • Eigener Marktauftritt (Webseite, Anzeigen, Branchenbücher, Messen, u.ä.)

Es findet in jedem Falle eine Einzelfallprüfung statt. Einzelne Sachverhalte haben nur Indizwirkung. Entscheidend ist die Summe aller Umstände.

Erläuterungen zum Antrag

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DRV-Formular0028
Umfangreiche Erläuterung zur zum Antrag auf Statusfeststellung
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Kriterien (Indizien) die gegen eine selbständige Tätigkeit sprechen

  • keine Registrierung als Gewerbe, keine Mitgliedschaft in Berufsverbänden, ausschließliche steuerliche Anmeldung
  • Terminvorgaben des Auftraggebers (Arbeitszeit, Kundengespräche)
  • Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers
  • Gestellung des Arbeitsmaterials durch den Auftraggeber
  • Einbindung in die Organisationsstruktur des Auftraggebers
  • Weisungsbefugnis durch den Auftraggeber
  • Tätigkeit mit Maschinen, Werkzeugen oder Fahrzeugen des Auftraggebers
  • Preisvorgaben des Auftraggebers
  • Auftritt unter dem Corporate Design des Auftraggebers (Kleidung, Visitenkarten, Briefbogen, u.ä.)
  • Abhängigkeitsschaffende Darlehen durch den Auftraggebers
  • keine eigener Marktauftritt und keine eigenen Angestellten

Typische Tätigkeiten, die in den meisten Fällen Scheinselbständige sind:

  • Friseure die im Salon des Chefs einen "Frieseurstuhl" anmieten und auf eigene Rechnung arbeiten
  • Kellner oder Barkeeper die Rechnung an das Restaurant oder die Bar legen statt Gehalt zu beziehen
  • Verkäufer auf Märkten oder auch im Laden die stundenweise abrechnen
  • Kraftfahrer die als Chauffeur den Chef einer Unternehmung in dessen Betriebsfahrzeug fahren (Limousinenservice kann anders zu beurteilen sein)
  • Telefonmarktingfachleute die in den Räumen und mit der Telefonanlage einer Unternehmung arbeiten