Mindestlohn 2025

Das minimale Arbeitsentgelt ab Januar 2025: 12,82 EUR

Die Mindestlohnkommission hat für 2025 die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bekanntgegeben. Er beträgt ab 1. Januar 2025 nunmehr 12,82 Euro pro Stunde. Sachleistungen und geldwerte Vorteile werden dabei nicht mit berücksichtigt. Auch muss Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Überstundenvergütung und Urlaub (anteilig) gewährt werden.   

Regeln und Dokumentation

Mindestlohn: Merkblatt für Unternehmer
Mindestlohn: Merkblatt und Vordruck für Unternehmer

Das nachfolgende Dokument enthält ein Merkblatt für Arbeitgeber über den für jeden Unternehmer verpflichteten Mindestlohn (derzeit 12,82 € brutto je Zeitstunde), der jedem Mitarbeiter mindestens zu zahlen ist. Das betrifft auch Überstunden, Urlaubs- und Krankheitstage. 
Die Kontrolle übernimmt der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung.

Um dem Zoll die Kontrolle zu ermöglichen, wurde verfügt, dass bestimmte Unternehmungen die genaue Arbeitszeit (Beginn, Ende, Pausen, Dauer) protokollieren müssen. Dazu wird hier ein Vordruck bereitgestellt.

Download
Merkblatt Mindestlohn für Arbeitgeber
mindestlohn-merkblatt-arbeitgeber.pdf
Adobe Acrobat Dokument 83.7 KB
Download
Vordruck zur vorgeschriebenen Protokollierung der Arbeitszeit
Arbeitszeitdokumentation.pdf
Adobe Acrobat Dokument 9.1 KB


Mindestlohn 2015 - 2024

In den vergangenen Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn wie folgt angehoben:

Mindestlohn 2015 - 2023
  • 2024 Jan. - Dez. - 12,41 Euro
  • 2023 Jan. - Dez. - 12,00 Euro
  • 2022 Okt. - Dez. - 12,00 Euro
  • 2022 Juli - Sep. -  10,45 Euro
  • 2022 Jan. - Juni -  9,82 Euro
  • 2021 Juli  - Dez. -  9,60 Euro
  • 2021 Jan. - Juni -  9,50 Euro
  • 2020 Jan. - Dez. -  9,35 Euro
  • 2019 Jan. - Dez. -  9,19 Euro
  • 2017   bis   2018 -  8,84 Euro
  • 2015   bis   2016 -  8,50 Euro

Download
Mindestlohn-ab-2015-Merkblatt.pdf
Adobe Acrobat Dokument 26.9 KB