Das nachfolgende Dokument kann für den Nachweis von betrieblichen bzw. beruflichen Bewirtungsaufwendungen in Gaststätten verwendet werden.
- Die Unterschrift desjenigen der bewirtet hat ist zwingend erforderlich.
- Auch Bewirtungen im Ausland sind möglich. Erfolgen diese nicht in EURO sind die Beträge zum jeweiligen Tageskurs umzurechnen.
- Hinweis:
Arbeitnehmer können im allgemeinen keine Bewirtungsaufwendungen in ihren Steuererklärungen geltend machen.