Bewirtungskosten

Betriebliche oder berufliche Aufwendungen für Bewirtungen

Das nachfolgende Dokument kann für den Nachweis von betrieblichen bzw. beruflichen Bewirtungsaufwendungen in Gaststätten verwendet werden.

  • Die Unterschrift desjenigen der bewirtet hat ist zwingend erforderlich.
  • Auch Bewirtungen im Ausland sind möglich. Erfolgen diese nicht in EURO sind die Beträge zum jeweiligen Tageskurs umzurechnen.
  • Hinweis:
    Arbeitnehmer können im allgemeinen keine Bewirtungsaufwendungen in ihren Steuererklärungen geltend machen.
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Bewirtungskosten
Nachweis für betriebliche oder berufliche Bewirtungskosten
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