Bei geringfügiger Beschäftigung ist es aus Nachweisgründen ratsam, monatlich einen Stundennachweis zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, um bei Rechtsstreitigkeiten keine Zweifel aufkommen zu lassen. Notwendige Dokumente bei Minijobs sind:
Rechtliche Hinweise:
Die sogenannte "Geringfügigkeitsgrenze" ist definiert als
Beispiel 2023: Mindestlohn 12 Euro x 130 / 3 = 520 Euro
Unvorhersehbare Überschreitungen der Grenze sind erlaubt, wenn
Antonia ist als geringfügig beschäftigte Barrista mit einem monatlichen Festbetrag von 500 Euro bei den Coffee-Sisters dauerhaft angestellt. Aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses leistet Sie im Oktober 2023 Überstunden die zu einem zusätzlichen Entgelt in Höhe von 520 Euro führen.
Lösung:
Das gesamte Gehalt für Oktober 2023 beträgt 1.020 Euro und kann im Rahmen des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden.
Begründung:
Das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze war nicht vorhersehbar und beträgt nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze selbst.
Hinweis: In der Praxis wird der Begriff "unvorhersehbar" strittig sein .