Je mehr Grundsteuerwertbescheide verschickt werden, desto häufiger werden die Anfragen nach der Möglichkeit eines Einspruchs. Viele wollen gegen den Grundsteuerwertbescheid und / oder auch gegen den Grundsteuermessbescheid Widerspruch anlegen und fragen uns nach einem Tipp.
Die Not unserer Mandanten war uns ein Ansporn, ein Musterschreiben zu erstellen, mit dem Sie selbst Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen können. Für den Erfolg der Vorlage können wir keinerlei Verantwortung übernehmen, dennoch wurde sie nach bestem Wissen und Gewissen formuliert und entspricht der gängigen Vorgehensweise.
Bei Interesse übernehmen wir den Einspruch gegen Ihren Grundsteuerwertbescheid und befassen uns mit einer individuellen Begründung. Unserer Gebühren belaufen sich auf ca. 250-500 EUR (netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen vom 2. Dezember 2024 entschieden, dass das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sogenannten Bundesmodell verfassungsgemäß ist. Damit liegt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg auf der Linie der Finanzgerichte Köln und Sachsen. Die Revision (Übergang in die nächste Instanz = BFH) wurde aber zugelassen.
Hier die Aktenzeichen der Urteile: